Windparkplanung in Freienohl

Aktuelles Projektinfos Zeitplan Hintergrund Fragen und Antworten Kontakt

In Freienohl plant ABO Wind die Errichtung von fünf Windenergieanlagen (WEA). Der erste Genehmigungsantrag dafür wurde von ABO Wind bereits 2016 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht (Immissionsschutzbehörde des Hochsauerlandkreises). Die vorläufige Ablehnung des Antrags durch die Genehmigungsbehörde zog eine rechtliche Klärung nach sich. Nun steht fest, dass ABO Wind im Recht war. Aufgrund des langen Rechtstreits mussten die Genehmigungsunterlagen überarbeitet und neu eingereicht werden. Unter anderem war der ursprünglich geplante Anlagentyp nicht mehr verfügbar.

Die Standorte der fünf Windenergieanlagen wurden von ABO Wind nicht nur nach technischen und planerischen Kriterien ausgewählt. Leitgedanke aller Planungen war, die Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten. Die WEA-Standorte liegen deshalb überwiegend auf Windwurfflächen. In den älteren Waldbestand – vor allem Nadelholzwald in intensiver Bewirtschaftung - würde im Zuge der Baumaßnahmen nur in geringem Umfang eingegriffen. Lediglich für einzelne Laubbäume würde sich Rodungs- bzw. Fällungsbedarf ergeben. Durch den Windpark ergeben sich keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der vielfältigen Funktionen des betroffenen Waldes.

ABO Wind ist bei der Planung des Windparks um maximale Transparenz bemüht. Auf dieser Website informieren wir beispielsweise bereits seit 2015. Ein Jahr später fand die erste Infomesse in der Schützenhalle Freienohl statt.

Entwicklung
Genehmigungs-verfahren
Errichtung
Aktueller Status
Betrieb

Aktuelles

Januar 2024: Bauarbeiten im Zeitplan

Trotz der schwierigen Witterungsverhältnisse laufen die Arbeiten am Windpark Freienohl wie geplant. Bereits im Oktober 2023 starteten die so genannten bauvorbereitenden Maßnahmen wie Rodungen und Wegearbeiten. Wenn es weiter nach Plan läuft, geht der Windpark spätestens im vierten Quartal 2024 ans Netz.

Dezember 2022: Genehmigung erteilt

Am 21.12.2022 hat der Hochsauerlandkreis ABO Wind die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der fünf Windenergieanlagen in Meschede-Freienohl erteilt. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

September 2022: Genehmigung rückt näher

Der Stadtrat nimmt Abstand von der geplanten Klage gegen den Hochsauerlandkreis, der den Antrag der Stadt auf Zurückstellung des Genehmigungsverfahrens abgelehnt hatte. ABO Wind hat mit dem Klinikum Hochsauerland eine Kaufoption für den Windpark vereinbart. Die Vorteile für das Klinikum und die Wirtschaft vor Ort haben den Rat überzeugt. Die Zufahrt zum Windpark muss voraussichtlich nicht durch den Ort und das Kohlsiepen erfolgen, sondern ist wahrscheinlich direkt von der Autobahnausfahrt Freienohl über die Wirtschaftswege möglich. Nach Abarbeitung letzter Punkte erwarten wir eine Genehmigung in den kommenden Monaten. 

Juli 2022: Runder Tisch anstelle eines Erörterungstermins 

Bei dem anstelle des Erörterungstermins durchgeführten Runden Tisch haben lediglich zwei Umweltverbände Bedenken geäußert, woraufhin wir die Artenschutzgutachten in einigen Details überarbeitet haben. Private Einwendungen sind im Vorfeld nicht eingegangen. Darüber hinaus prüfen wir aktuell eine alternative Zuwegung.  

März 2022: Kein Erörterungstermin notwendig

Im Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des Windparks Freienohl sind innerhalb der Einwendungsfrist drei Einwendungen erhoben worden. Die erhobenen Einwendungen bedürfen nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde keiner Erörterung. Der für den 30.03.2022 vorgesehene Erörterungstermin findet daher nicht statt.

Oktober 2021: Genehmigungsantrag eingereicht

Wir haben den Antrag auf Bau und Betrieb für die fünf Windenergieanlagen des Windparks Freienohl des Typs Nordex N-133 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Hochsauerlandkreis, eingereicht.

September 2020: Antrag auf Zulassung der Berufung der Stadt Meschede beim OVG abgelehnt

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Antrag auf Zulassung der Berufung der Stadt Meschede abgelehnt. Damit ist das Urteil gegen die Ablehnung des Genehmigungsantrags für den Windpark rechtskräftig. "Wir sind froh, jetzt Klarheit zu haben", sagt Projektleiterin Verena Baldassi. "Jetzt kann das Genehmigungsverfahren endlich weitergeführt werden." Wenn alles nach Plan läuft, erzeugt der Windpark ab 2022 sauberen Strom.

November 2019: Klage gegen den abgelehnten Genehmigungsantrag erfolgreich

Unsere Klage gegen den abgelehnten Genehmigungsantrag für den Windpark hat das Verwaltungsgericht Arnsberg im Juni 2019 zu Gunsten des von uns beantragten Windparks entschieden. Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat die Stadt Meschede einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster prüft momentan diesen Antrag. Eine Entscheidung hierzu erwarten wir in den nächsten Monaten. Wir gehen davon aus, dass dem Antrag der Stadt nicht stattgegeben wird. Auf dieser Website informieren wir Sie über die weiteren Entwicklungen.

Oktober 2019: Windmessung erfolgreich abgeschlossen

Die Windmessung in dem Gebiet der geplanten Windkraftanlagen wurde nach mehr als zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen. Von Dezember 2015 bis Januar 2018 sammelte der bereits im Frühjahr 2018 abgebaute Windmessmast ausführliche Daten zur Windhöffigkeit im Planungsgebiet. Die Ergebnisse der Messung übertreffen die Erwartungen an den Standort und liegen deutlich über den prognostizierten 6,4 Metern pro Sekunde. Das unterstreicht die Wirtschaftlichkeit des geplanten Windparks. Die Windmessmastfläche wurde bereits wieder aufgeforstet.

September 2018: Klage eingereicht

Weder naturschutzrechtliche Aspekte noch Schall- oder Schattenemissionen sprechen gegen die Realisierung der Windparks Freienohl und Remblinghausen-Süd. Im Zuge der Genehmigungsverfahren für Bau und Betrieb der beiden Windparks haben die Träger öffentlicher Belange keine Bedenken vorgebracht, die eine Ablehnung der Anträge begründen würden. Einzig das aus Sicht der Stadt Meschede nicht vorhandene Planungsrecht hat zu einer Ablehnung der beiden Genehmigungsanträge geführt. Die Stadt Meschede argumentiert, dass der bestehende Flächennutzungsplan auf den beplanten Arealen keine Vorrangzonen für die Windkraft ausweist. Aus unserer Sicht ist diese Argumentation unhaltbar, da der Flächennutzungsplan der Windkraft nicht substantiell Raum einräumt. Daher klagen wir zurzeit gegen die Ablehnung unserer Genehmigungsanträge.

Oktober 2016: Rundgang durch Arnsberg

Die Windenergieplanungen in Freienohl und deren Auswirkungen auf den Stadtteil Arnsberg waren Mitte Oktober Thema eines von der örtlichen CDU angebotenen Stadtrundgangs. Abteilungsleiter Georg von Aretin, Teamleiterin Amaya Hilpert und Dr. Sandra Hook von ABO Wind führten die rund ein Dutzend Teilnehmer zu verschiedenen Punkten des Ortes und skizzierten anhand von Visualisierungen die Planungen des Windparks in Freienohl. Die Visualisierungen sind unter der Rubrik 'Visualisierungen' auf dieser Homepage zu sehen. 

März 2016: Bericht von der Windkraft-Infomesse

Mehr als 200 Bürger aus Meschede und Umgebung kamen bei zwei Windkraft-Infomessen am 16. und 17. März mit unabhängigen Experten sowie Mitarbeitern von ABO Wind ins Gespräch. Ausführliche Informationen über die Veranstaltung gibt es hier

Februar 2016: Einladung zur Informationsveranstaltung

Am Mittwoch, 16. März, lädt ABO Wind zu einer Projektmesse in die Schützenhalle Freienohl. Von 15 bis 21 Uhr können sich Bürgerinnen und Bürger über den geplanten Windpark auf der Potenzialfläche "Freienohl-West“ informieren. Vor Ort stehen Planungsteams und Bauleitung von ABO Wind Rede und Antwort. Darüber hinaus geben Experten zu Schallschutz und Schattenwurf sowie unabhängige Natur- und Artenschutzgutachter Auskunft über projektspezifische Themen und die Energiewende im Allgemeinen. Besucher können an verschiedenen Ständen mit den Fachleuten in persönlichen Kontakt treten. Ausführlichere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier

Dezember 2015: Windmessmast errichtet

ABO Wind hat oberhalb der Freienohler Rümmecke einen 140 Meter hohen Windmessmast errichten lassen, der nun ein Jahr lang den Wind am Standort aufzeichnet.

 

 

Projektinfos

Standort

Abstände der Windenergieanlagen zur Wohnbebauung

 

 

Windhöffigkeit und Windmessung

Die WEA sind auf einer Höhe von ca. 380 bis 410 Metern über Normalnull geplant. Laut vorläufiger Prognose der mittleren Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe kann mit bis zu 6,4 m/s gerechnet werden. Zur Absicherung der Windprognosedaten hat ABO Wind im November 2015 einen 139 Meter hohen Windmessmast (WMM) an einem repräsentativen Standort auf der Windparkfläche errichtet, der reale Messdaten generiert hat.

 

Zufahrt und Wegebau

Das Standortkonzept für die WEA wurde so entwickelt, dass Eingriffe in die Natur minimiert werden. Daher wurden die Standorte nach Möglichkeit nahe an bestehende Wege oder auf Windwurfflächen gelegt, um den Wegeneubau- und Rodungsbedarf so gering wie möglich zu halten. Derzeit werden verschiedene Zufahrtsoptionen für die mögliche Anlieferung der WEA-Komponenten untersucht. Grundsätzlich werden streckenweise Maßnahmen zum Wegeausbau beziehungsweise -neubau erforderlich. Der Wegeausbau erfolgt durch Einbau bzw. Auftrag von Schottermaterial (Mineralgemisch) bzw. eine seitliche Erweiterung der Wege auf eine befahrbare Breite von ca. 4,5 Meter. In Kurvenbereichen sind zusätzlich Ausrundungen erforderlich, die ebenfalls geschottert werden. Eine weitergehende Befestigung, etwa durch eine Asphaltdecke, ist nicht erforderlich.

An jeder Windenergieanlage wird ein Kranstellplatz von ca. 60 x 30 Metern errichtet. Dieser wird dauerhaft mit Schotter/Mineralgemisch befestigt. Zusätzlich werden Flächen während der Bauphase temporär oder dauerhaft zur Lagerung sowie Montage beansprucht. Diese werden je nach konkreter Nutzung während der Bauphase zum Teil mit Mineralgemisch befestigt, welches nach der Bauphase wieder rückgebaut wird. Die von Mineralgemisch befreiten Flächen werden dann entweder wieder aufgeforstet oder der natürlichen Sukzession überlassen.

 

Abwasser und Abgase 

Beim Betrieb von Windenergieanlagen fallen weder Abwässer noch Abgase an.

 

Schall- und Schattenemissionen

Von Windkraftanlagen können Schall- und Schattenemissionen ausgehen. Unabhängige Gutachter prüfen, ob dabei der gesetzliche Schutz der Anwohner*innen eingehalten wird. Die geringste Distanz zwischen einer im Windpark geplanten WEA und der nächsten Außenbereichs-Wohnbebauung beträgt knapp einen Kilometer. 

Die vorliegenden, unabhängigen Gutachten zur Ermittlung und Bewertung der Immissionen von Schall und Schattenwurf simulieren die Einwirkungen an den relevanten Immissionspunkten. Die Immissionspunkte werden in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde in Siedlungsbereichen in der Umgebung des geplanten Windparks gesetzt.

Alle Gutachten zeigen, dass die zu erwartenden Schall- und Schattenimmissionen an den Immissionspunkten alle gesetzlichen Grenzwerte einhalten oder deutlich unterschreiten.

 

Infraschall

Windenergieanlagen produzieren keine Geräusche im Infraschallbereich (vgl. DIN 45680), die hinsichtlich möglicher schädlicher Umwelteinwirkungen gesondert zu prüfen wären. Die von modernen WEA hervorgerufenen Schallpegel im Infraschallbereich liegen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Wissenschaftliche Studien belegen außerdem, dass sich bereits im Abstand von 700 m zu einer modernen WEA der Infraschallpegel beim Einschalten der WEA nicht wesentlich erhöht. Mehr Informationen gibt es hier und hier

Im April 2021 wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.

 

Natur und Artenschutz

Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Landschaftsgesetztes Nordrhein-Westfalen (LG NRW) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Zu diesem Zweck wurde durch ABO Wind ein externer Fachgutachter mit der Erstellung entsprechender Gutachten (u.a. Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzgutachten, FFH-Verträglichkeitsstudie) beauftragt.

Die Ergebnisse der vorgenenannten Gutachten lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Der Bau des Windparks hat also keine negativen Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz. 

 

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Windparks mit drei bis fünf Windenergieanlagen unterliegen gemäß des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer standortbezogenen Vorprüfung zur UVP-Pflicht. Das Engagement von ABO Wind geht aber darüber hinaus, um maximale Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu gewährleisten. So hat sich ABO Wind im Zuge der Planungs- und Entscheidungsprozesse frühzeitig zur freiwilligen Durchführung beziehungsweise Beantragung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit integrierter UVP entschieden.

 

Denkmalschutz und Bodendenkmalschutz

Denkmalschutzaspekte werden durch die Windparkplanung nicht kritisch berührt. Im Planungsgebiet befinden sich gemäß behördlicher Auskünfte keine Bodendenkmäler.

 

Verkabelung und Netzanschluss

Die interne Verkabelung zwischen den Windenergieanlagen soll im Bereich bestehender Wege und in für die WEA neu anzulegenden Erschließungsflächen, gegebenenfalls auch über vorhandene Rückegassen erfolgen. Hier werden Erdkabel verwendet, die in einer Tiefe von mindestens einem Meter unter Geländeoberfläche verlegt werden. Der Netzanschluss erfolgt über eine externe Erdkabelleitung. Der Netzbetreiber Westnetz hat für den Windpark das Umspannwerk Freienohl als Netzanschlusspunkt vorgegeben. Die Kabeltrassenführung vom Windpark zum Netzanschlusspunkt befindet sich derzeit in der Planung.

 

Kommunalabgabe

Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Sie entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Wenn die fünf Anlagen in Meschede realisiert werden, könnten die Gemeinden Meschede pro Jahr knapp 59.000 Euro, Arnsberg rund 41.000 Euro und Sundern knapp 8.000 € erwarten.

Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung fließt also rund 2,15 Millionen Euro alleine aus der Zuwendung des Windparks in die Gemeindekassen. Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommunen und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Wind darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.

Anlagentyp

Windkraftanlagen  5 WEA
Anlagentyp Nordex N-133
Nabenhöhe 4x125, 1x110 Meter
Rotordurchmesser 133 Meter
Gesamthöhe 4x192, 1x177 Meter
Nennleistung je 4,8 Megawatt

 

Visualisierungen

Zeitplan

Hintergrund

Die Energiewende in NRW

Nordrhein-Westfalen hat großes Potential, auch nach dem Ende der Kohleverstromung zentrales Energieland Deutschlands zu bleiben. Viele innovative Unternehmen in NRW treiben die Energiewende bereits aktiv voran. Auf den Bergbau fokussierte Hersteller von Spezialmaschinen produzieren mittlerweile zum Beispiel wichtige Teile für den Windenergiesektor. Darüber hinaus haben viele Getriebezulieferer ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen. Während in NRW nur noch rund 8.000 Menschen in der Braunkohlewirtschaft arbeiten, sind in dem Bundesland fast 20.000 Menschen in der Windenergiebranche beschäftigt. Das unterstreicht die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Windenergie.

In der vergangenen Legislaturperiode wurde dieser vielversprechende Transformationsprozess unter der schwarz-gelben Koalition unter anderem mit der Einführung von starren Mindestabständen zwischen Windparks und Wohnbebauung zurückgeworfen. Die seit 2022 amtierende Koalition aus CDU und Grünen hat sich zum Ziel gesetzt, den Windkraftausbau wiederzubeleben. Laut Koalitionsvertrag sollen in den nächsten fünf Jahren 1.000 neue Anlagen in NRW entstehen. Der starre Mindestabstand soll schrittweise abgeschafft und der Bau von Turbinen auf Waldflächen mit weitgehend abgestorbenem Baumbestand erlaubt werden.

Gemeindliche Planung und übergeordnete Planungsebenen

Die landespolitischen Vorgaben werden über die Planungsebenen der Raumplanung weiter konkretisiert. Auf kommunaler Ebene muss der Windkraft dafür "substanziell Raum“ belassen werden. Die Bezirksregierung hatte den Entwurf eines Regionalplans (Teilplan „Energie“) mit aus ihrer Sicht geeigneten Konzentrationsflächen veröffentlicht. Für das Stadtgebiet Meschede waren darin 13 Potenzialflächen für die Windkraftnutzung dargestellt: unter anderem die Fläche Freienohl-West, hier ist der Windpark Freienohl geplant.

Das Gegenstromprinzip (gem. Raumordnungsgesetz) ermöglicht es den Kommunen, den Entwurfsflächen des Regionalplans eigene Flächenkonzepte entgegenzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die Kreis- und Hochschulstadt Meschede im Jahr 2012 eine eigene Potenzialflächenstudie in Auftrag gegeben. Deren Ergebnis mündete in einem Beschluss des Rates (2014), zunächst sieben statt 13 Potenzialflächen ("Suchräume“) einer weitergehenden Eignungsprüfung im Rahmen eines einzuleitenden Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens mit der Zielsetzung der Ausweisung verbindlicher Windkraft-Konzentrationszonen mit "Ausschlusswirkung“ im Stadtgebiet zu unterziehen. Eine dieser sieben Potenzialflächen ist der "Suchraum 2 – Freienohl West / Rümmecke“, auf dessen Fläche der geplante Windpark Freienohl entstehen soll. Das Regionalplanverfahren wurde im Sommer 2017 eingestellt.

Die Windkraftpotentialanalyse aus dem Jahre 2014 wurde von der Stadt auf Grundlage der bestehenden Rechts- und Sachlage 2018 aktualisiert. Die Fläche, auf der der Windpark Freienohl entstehen soll, wurde weiterhin als Potentialfläche definiert.

Im Frühjahr 2018 hat der Rat der Stadt Meschede beschlossen, das Verfahren zur 70. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windkraft“ einzustellen. Er beschloss, das informelle Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung Windenergie und die Anwendung dieses Konzepts vor Einleitung von Flächennutzungsplanverfahren zur Ausweisung von Sondergebieten ohne Ausschlusswirkung für Windenergie gemäß § 249 BauGB.

Im September 2021 wurde vom Rat der Stadt Meschede erneut die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt beschlossen (Sachlicher Teilplan Windenergie, 93. Änderung des Flächennutzungsplans) mit dem Ziel, Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung darzustellen. 

Fragen und Antworten zur Windkraft in Freienohl

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Freienohl möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet.
Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

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Ihre Frage zum Windpark Freienohl:



Häufige Fragen

Schaden Windräder Öksystemen, Bürgern und Touristen?

Nein. Windräder tragen als Rückgrat der von den allermeisten Bürgerinnen und Bürgern befürworteten Energiewende zum Erhalt des globalen Ökosystems bei. Auch die Errichtung von Windparks erfordert lokal Eingriffe in die Natur. Doch die Generierung von Atom- oder Kohlestrom greift wesentlich massiver in Ökosysteme ein. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen nach Ablauf der Betriebszeit komplett zurückbauen und fast vollständig recyceln, ohne dass giftiger Atommüll oder riesige Löcher in der Erde zurückblieben.

Sind Windräder wie in Meschede an Waldstandorten geplant, handelt es sich ausschließlich um Wirtschaftswälder, in denen Menschen seit Jahrzehnten Bäume fällen und neu pflanzen. Laubwälder sind für die Windkraft in der Regel ebenso tabu wie Naturschutzgebiete. Bevor auch nur ein einziges Windrad entsteht, bescheinigt ein unabhängiger Gutachter, dass dadurch keine geschützten Tierarten erheblich beeinträchtigt werden.

Laut einer Studie des Instituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa (NIT) meidet nur einer von 100 Gästen einen Urlaubsort wegen Windparks in der Nähe. Für die meisten Urlauber stellen Windenergieanlagen sichtbare Zeichen des Klimaschutzes und des ökologischen Fortschritts dar. Viele Ferienorte profitieren von einem erheblichen Imagegewinn, wenn sie aktiv an der Energiewende mitwirken. Touristische Angebote im Umfeld der Windparks wie etwa Energie-Lehrpfade erhöhen überdies das touristische Potenzial der Region.

Verschandeln Windräder die Landschaft?

Über Geschmack lässt sich streiten. Die einen betrachten Windräder als störend, die anderen sehen in ihnen ein Symbol des technischen Fortschritts und der ressourcenschonenden Energieproduktion. Fakt ist, dass Strom produziert werden muss. Wenn nicht durch Windräder, dann auf andere Arten: zum Beispiel mit Hilfe von Atomkraftwerken oder dem Braunkohle-Tagebau. Alternativen, die Anwohner auch nicht gerade als Gewinn für die Landschaft betrachten. Zumal dafür mitunter die Umsiedlung ganzer Dörfer notwendig ist.

Reduzieren Windräder den CO2-Ausstoß?

Ja, Windräder reduzieren den CO2-Ausstoß erheblich. Alleine der von ABO Wind in Freienohl geplante Windpark würden jährlich knapp 31.000 Tonnen Kohlendioxid einsparen. Im Jahr 2014 entsprach die vermiedene Treibhausgas-Emission durch Stromerzeugung aller Windenergieanlagen in Deutschland einem Kohlendioxid-Äquivalent von 40,5 Millionen Tonnen. Für die auf dem Klimagipfel von Paris formulierten Ziele ist ein weiterer Ausbau der klimafreundlichen Windenergie erforderlich. Dass der CO2-Ausstoß in Deutschland trotz des Zubaus erneuerbare Energieanlagen nicht deutlicher sinkt, ist das Ergebnis einer Kohleförderpolitik und kann nicht den Erneuerbaren angekreidet werden. Ohne sie wäre die Kohlendioxidemission noch wesentlich höher.

Manchmal wird behauptet, der Emissionshandel, das heißt der Handel mit Verschmutzungszertifikaten, reiche aus, um den Kohlendioxidausstoß zu begrenzen. Die Förderung von klimafreundlichen Windenergieanlagen durch das erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sei überflüssig. Das ist nicht richtig. Dafür sind die Zertifikate momentan viel zu billig. Daher besteht für Umweltsünder keinerlei Anreiz, in klimafreundliche Anlagen zu investieren, statt mit veralteten Kohlekraftwerken weiterhin billigen Strom auf Kosten der Umwelt zu produzieren.

Belasten Windräder die Volkswirtschaft?

Nein. Volkswirtschaftlich lohnt sich der Ausbau der Windenergie aus vielerlei Gründen. Windenergieanlagen verbrauchen keine fossilen Ressourcen, deren Abbau und Verbrennung die Umwelt nachhaltig beschädigt sowie die Gesundheit von Millionen Menschen gefährdet. Diese Folgekosten muss in der Regel die Gemeinschaft auffangen. Windräder können zudem komplett rückgebaut werden, weshalb keine Endlagerkosten anfallen, die Steuerzahler belasten.

Darüber hinaus schafft die Windindustrie viele neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive. Alleine in Nordrhein-Westfalen waren 2014 mehr als 16.000 Menschen in der Branche beschäftigt, in ganz Deutschland mehr als 140.000.

Zudem macht sich die deutsche Volkswirtschaft mit einem Ausbau der Erneuerbaren im Allgemeinen und der Windkraft im Speziellen unabhängiger von Rohstoffimporten. Vor dem Hintergrund globaler politischer Spannung profitieren deutsche Unternehmen von sicherer Stromproduktion im eigenen Land.

Ist der Standort Freienohl überhaupt wirtschaftlich?

Ja! Die Ergebnisse der mehr als zwei Jahre andauernden Windmessung übertreffen die Erwartungen an den Standort und liegen deutlich über den prognostizierten 6,4 Metern pro Sekunde. Dieser Wert ist für einen Standort im Binnenland sehr gut. 

Je nach Anlagentyp produziert eine WEA im langjährigen Mittel an einem vergleichbaren Standort jährlich um 8.000 Megawattstunden sauberen Strom. Das ist so viel wie ca. 8.000 Menschen im Jahr benötigen.

Wer profitiert von dem Windpark?

Der Windpark wird nach aktuellem Planungsstand auf privaten Flächen errichtet. Die privaten Grundstückseigentümer werden für diese Nutzung entschädigt bzw. werden vom Windparkbetreiber Pachtzahlungen erhalten. Auf einen Teil dieser Einnahmen werden die Grundstückseigentümer zugunsten der Förderung des örtlichen Vereinslebens verzichten.

Der Windpark wird aber auch für die regionale Wertschöpfung von Bedeutung sein, da für die Gemeinde erhebliche Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark zu erwarten sind und ABO Wind beispielsweise möglichst ortsansässige Unternehmen mit dem Bau der Infrastruktur beauftragen wird. Auch während der Betriebsphase sind Aufträge für Wartung und Pflege zu vergeben, die dauerhafte Einnahmen vor Ort generieren.

Des Weiteren wird die Kreis- und Hochschulstadt Meschede von diesem Windkraftprojekt profitieren: Durch zu vereinbarende Sondernutzungsverträge mit ABO Wind wird der Stadt ein Anteil an den Stromerlösen zugutekommen.

Macht Infraschall von Windkraftanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg oder die Langzeitstudie des technischen Forschungszentrums Finnland (VTT), zusammengefasst hier.

Im April 2021 wurde zudem bekannt, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Schallbelastung durch Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt hatte. Ihre Studie „Der unhörbare Schall von Windkraftanlagen“ von 2005 wird oft als Argument gegen die Errichtung von Windkraftanlagen herangezogen. Die Lautstärke war 36 Dezibel niedriger als ursprünglich in der Studie angegeben. Da der Schalldruck exponentiell ansteigt, bedeuten zehn Dezibel mehr ein zehnmal so lautes Geräusch. Experten schätzen, dass die Studie die Infraschallwerte insgesamt um den Faktor 10.000 zu hoch ansetzte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier entschuldigte sich für diesen Fehler und räumte ein, dass die Akzeptanz der Windenergie unter den falschen Zahlen gelitten habe.

Beim Windpark Freienohl würden die geplanten Windkraftanlagen zudem mindestens 990 Meter entfernt von bewohntem Gebiet entstehen. Außerdem verläuft zwischen den Ortschaften Freienohl und Oeventrop und dem geplanten Windpark die A 46. Der von Autos produzierte Infraschall wäre also – so er denn ein Problem darstellen würde – wesentlich relevanter. 

Verträgt sich der Bau des Windparks mit dem Natur- und Artenschutz?

Moderne Windenergieanlagen bedürfen der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG), da ihre Errichtung und ihr Betrieb Auswirkungen auf die Umwelt haben. Der Zweck des BImSchG ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob der Bau und Betrieb der beantragten WEA mit den öffentlichen Belangen und den Belangen der betroffenen Bürger vereinbar ist. Dabei werden insbesondere auch die rechtlich verbindlichen Regelungen des Immissionsschutzes geprüft (Lärm und Infraschall, Schattenwurf). 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens haben auch die Themen Natur- und Artenschutz hohe Priorität. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Landschaftsgesetztes Nordrhein-Westfalen (LG NRW) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Zu diesem Zweck wurde durch ABO Wind ein externer Fachgutachter mit der Erstellung entsprechender Untersuchungen und Gutachten (u.a. Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzgutachten, FFH-Verträglichkeitsstudie) beauftragt.

Die Ergebnisse besagen, dass von der Errichtung und dem Betrieb der WEA an den geplanten Standorten keine Verbotstatbestände auf die Tierwelt in der relevanten Umgebung der Standorte  gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 BNatSchG ausgehen. Weiterhin werden bezüglich der vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Vegetation Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen formuliert. Erhebliche und/oder nachhaltige Auswirkungen durch den geplanten Windpark auf die Schutzgüter Wasser, Klima und Luft sind ausgeschlossen. Die Bewertung des vorhabenbedingten Eingriffs in das Landschaftsbild und die Ermittlung des vom Antragsteller zu entrichtenden Ersatzgeldes erfolgt gemäß der aktuell anzuwendenden rechtlichen Vorgaben.

Der Bau der Windkraftanlagen berücksichtigt also die strengen Auflagen zum Arten- und Naturschutz.

Wer wird die Anlagen betreiben? Ist eine Bürgerbeteiligung möglich?

Wer den Windpark betreiben wird, steht in der Regel erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger oder sonstige Unternehmen kommen in Frage. Je nach Interesse der Bürger und Bürgerinnen sind Beteiligungsmodelle mit unterschiedlich hohem Risiko denkbar, zum Beispiel festverzinsliche Nachrangdarlehen oder eine Direktbeteiligung über Kommanditanteile. Haben Sie Interesse, sich an dem Windpark zu beteiligen? Dann kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular auf dieser Seite!

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern (also auch mit der Gemeinde) wird von ABO Wind eine Rückbaubürgschaft in Höhe von 150.000 Euro garantiert. Zudem bietet ABO Wind an, die Höhe der Rückbaukosten in regelmäßigen Abständen von einem unabhängigen Gutachter bewerten zu lassen und gegebenenfalls anzupassen. Die tatsächliche Höhe der Rückbaubürgschaft wird, unabhängig von dem im Vertrag festgelegten Betrag, ohnehin von der Genehmigungsbehörde bestimmt und in der Genehmigung als Voraussetzung für den Beginn der Baumaßnahmen aufgenommen. Der Bau der Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Nach vorliegenden Vorprognosen werden die Grenzwerte für die Schattenbelastung unterschritten. Die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Genehmigungsverfahrens geforderten unabhängigen Gutachten werden dazu weiter Aufschluss geben.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

Die Schallbelastungen durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm. Für die Belastungsprognose werden außerdem die niedrigen Nacht-Schallgrenzwerte angesetzt. Erste durchgeführte Vorabprognosen bestätigen, dass der Windpark die o.g. strengen Grenzwerte einhalten kann.

Ist es sinnvoll, Windräder im Wald zu errichten?

Ja. Windkraftanlagen lassen sich auch im Wald ökologisch sinnvoll realisieren. ABO Wind hat sich als einer der ersten Projektentwickler auf Waldstandorte spezialisiert und bereits vielfach Erfahrung gesammelt. ABO Wind plant wenn möglich an bestehenden Wegen, um die Eingriffe möglichst gering zu halten.

Um im Wald eine Windkraftanlage zu errichten, müssen rund 5.000 Quadratmeter gerodet werden. Ein Teil der Fläche wird nach der Errichtung wieder aufgeforstet. Für die Eingriffe in Natur und Landschaft vereinbart ABO Wind in enger Abstimmung mit den Kommunen, Forstämtern und Naturschutzbehörden Ausgleichsmaßnahmen, um etwa andere Teile des Waldes ökologisch aufzuwerten.

Wie sicher sind Windenergieanlagen?

Windenergie ist eine sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den meisten Fällen zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven ist das Risiko eines Brandes in einer WEA in Deutschland mit nur 0,1 Promille denkbar gering. Im Vorfeld erstellt ABO Wind Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.

Werden großflächige Rodungen nötig sein?

Bei der Entwicklung des Standortkonzeptes für die WEA wurde besonderer Wert darauf gelegt, die Eingriffe zu minimieren. Die WEA-Standorte wurden nach Möglichkeit nah an bestehende Wege oder auf Windwurfflächen gelegt, um den Wegeneubau- und Rodungsbedarf so gering wie möglich zu halten.

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 60 mal 30 Metern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer WEA temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder zurückgebaut werden. Insgesamt nimmt jede Windenergieanlage dauerhaft eine überwiegend nur teilversiegelte Fläche von rund 2.100 Quadratmetern in Anspruch. Lediglich das Fundament ist zur Ableitung hoher statischer Lasten vollversiegelt.

Für den Bau einer Windkraftanlage im Wald ist trotz aller Sorgfalt die Rodung von rund 5.000 Quadratmetern erforderlich. Ein Teil der Fläche wird nach der Errichtung der Anlage wieder aufgeforstet. Für die Eingriffe in Natur und Landschaft vereinbart ABO Wind in enger Abstimmung mit den Kommunen, Forstämtern und Naturschutzbehörden Ausgleichsmaßnahmen, um andere Teile des Waldes in entsprechendem Umfang ökologisch aufzuwerten. Auch hier gilt: ABO Wind reduziert den Eingriff in die Natur zum Bau der WEA auf ein absolutes Minimum.

 

Regelzeichnung

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Die Windkraft an Land (Onshore-Windkraft) ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. 2013 steuerte die Windkraft an Land rund 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren bei. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 15 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.

Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt Würden Folgekosten von Atom und Co. (Endlagerung, Umweltschäden etc.) nicht aus Steuern bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien. 

Gefährden Windräder ein sichere Energieversorgung?

Die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. Das Zusammenspiel dezentraler, erneuerbarer Energien ermöglicht eine stabile Grundlastversorgung. Der regional verteilte Ausbau von Windenergie an Land, die Nutzung der Windkraft auf See, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien und Photovoltaikanlagen ergänzen sich in Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken optimal. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass fast immer mindestens eine der beiden Quellen Energie liefert.

Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann zudem wetterunabhängig Strom gewonnen werden. Das gleicht naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie aus. Ferner kann ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen und eine bessere Verteilung gewährleisten. Mit wachsendem Anteil Erneuerbarer gewinnen zudem Speichertechnologien an Bedeutung. Viele davon sind bereits entwickelt und können zeitnah realisiert werden.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Windenergieanlagen größere Rotoren, so dass die Generatoren auch bei weniger Wind Strom erzeugen. Das erhöht die Zahl der Volllaststunden bei gleichmäßigerer Stromeinspeisung. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei.

Welche Maßnahmen sind gegen Eisschlag bei Windkraftanlagen vorgesehen?

Wenn es kalt ist, bildet sich an Objekten unter freiem Himmel mitunter Eis. Das ist bei Windenergieanlagen nicht anders als bei Bäumen oder Dachrinnen. Um einen Eisabwurf zu verhindern, verfügen Windenergieanlagen jedoch über vielfältige Vorkehrungen. Unter anderem besitzen die WEA unterschiedliche technische Einrichtungen zur automatischen Eiserkennung. Wird eine Vereisung der Rotorblätter festgestellt, fährt das Steuerungssystem die Windenergieanlage herunter. Auf der Basis von aktuellen meteorologischen Messwerten (Windgeschwindigkeit und Umgebungstemperatur) ermittelt es automatisch eine Wartezeit, in der die Rotorblätter abtauen. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit fährt die Anlage bei ausreichender Windgeschwindigkeit selbstständig wieder an.

Gut sichtbare Eiswarnschilder warnen überdies vor herabfallendem Eis von stillstehenden oder trudelnden Anlagen. Sie sind an den Zufahrts- sowie Zugangswegen in einer Entfernung von mindestens vierfachem Rotor-Durchmesser aufgestellt. Das Eisabwurfrisiko von stehenden oder trudelnden WEA ist aber nicht höher als jenes von Bäumen im Wald.

Kontakt

Margit Bethke

Margit Bethke
Projektleiterin

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Fax +49 611 267 65-599
margit.bethke(at)abo-wind.de

Dr. Daniel Duben

Dr. Daniel Duben
Pressesprecher

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